Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Vertragsbeziehung zwischen der Corinna Geis & Marcel Wunderlich GbR, Inhaber:innen Corinna Geis und Marcel Wunderlich, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt und Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen, die mit der Auftragnehmerin diesen Vertrag abschließen, nachfolgend „Kunde“ genannt.
1. Vertragsgegenstand
1.1. Die Auftragnehmerin vermittelt als Dienstleisterin für die Martin Rütter Hundeschule Frankfurt, Inh. Corinna Geis und die Martin Rütter Hundeschule Wiesbaden / Main-Taunus-Kreis, Inh. Marcel Wunderlich Beratungsdienstleistungen für Menschen und Hunde, insbesondere Einzelstunden, Gruppenkurse, Themenabende, Wochenendseminare, Freilaufgruppen, Welpengruppen etc. Das Ausbildungsangebot basiert auf der von Martin Rütter entwickelten Trainingsphilosophie, die sowohl die theoretische als auch die praktische Unterweisung des Hundehalters bzw. der Hundehalterin in die Verhaltensweisen der Hunde beinhaltet. Es werden darüber hinaus Kenntnisse zu Sozialstrukturen, Aggressions- und Rudelverhalten, zu Hundehaltung, Ernährung, Erziehung und vieles mehr vermittelt.
1.2. Bei der Beauftragung der Auftragnehmerin bzw. Buchung von Leistungen handelt sich jeweils um einen Dienstvertrag gemäß § 611 BGB. Danach ist ein bestimmter Erfolg seitens der Auftragnehmerin nicht geschuldet. Sollte ein bestimmter Erfolg durch die Auftragnehmerin geschuldet werden, so ist dieser ausdrücklich zwischen den Parteien schriftlich zu vereinbaren und ausdrücklich Gegenstand der Vereinbarung zu machen. Einen konkludenten Vertragsabschluss, wonach ein bestimmter Erfolg geschuldet werden soll, schließen die Parteien ausdrücklich aus.
1.3. Die Aufnahme des Hundes eines Kunden in eine Gruppenstunde erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung durch die Auftragnehmerin. Die Aufnahmevoraussetzungen des Hundes für die Aufnahme in eine Gruppenstunde werden ausschließlich durch die Auftragnehmerin festgelegt.
1.4. Die Auswahl der Hundetrainer:innen bzw. des jeweiligen Hundetrainers oder der jeweiligen Hundetrainerin ("Martin Rütter Hundetrainer:in bzw. Martin Rütter Hundetrainer:in mit abgeschlossenem Grundstudium") für die jeweilige Dienstleistung erfolgt ausschließlich durch die Auftragnehmerin jeweils im Einzelfall und kann von Termin zu Termin unterschiedlich sein. Ein Anspruch auf einen bestimmten Hundetrainer bzw. eine bestimmte Hundetrainerin besteht für den Kunden bzw. die Kundin nicht.
1.5. Eine Unterrichtsstunde dauert 50 bzw. 80 Minuten, sofern nicht etwas anderes vereinbart worden ist. Verspätungen des Kunden bzw. der Kundin gehen zu dessen Lasten und berechtigen nicht zur Minderung der Vergütung.
1.6. Der Unterricht erfolgt grundsätzlich auf dem Trainingsgelände der Auftragnehmerin oder einer anderen Örtlichkeit, die durch die Auftragnehmerin ausgewiesen wird. In Einzelfällen können die Örtlichkeiten für die Dienstleistungen an abweichenden Orten oder online stattfinden. Bei Änderungen wird die Auftragnehmerin auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
1.7. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, bei Nichtverträglichkeit einzelner Hunde, dem Kunden eine neue Gruppe zuzuweisen. Bei Änderungen wird die Auftragnehmerin auf die Zumutbarkeit für den Kunden achten.
2. Pflichten des Kunden bzw. der Kundin
2.1. Der Kunde bzw. die Kundin sichert zu, dass jeder teilnehmende Hund ordnungsgemäß behördlich gemeldet ist, den gesetzlich vorgeschriebenen Impfschutz hat, und für jeden teilnehmenden Hund eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Auf Verlangen der Auftragnehmerin hat der Kunde bzw. die Kundin den Impfpass, die behördliche Anmeldung sowie die Police der Haftpflichtversicherung vorzulegen.
2.2. Der Kunde bzw. die Kundin ist verpflichtet, die Auftragnehmerin vor Ausbildungsbeginn über chronische oder ansteckende Krankheiten sowie Verhaltensauffälligkeiten, Aggressivität oder Ängstlichkeit des teilnehmenden Hundes zu informieren.
2.3. Bei ansteckenden Krankheiten ist die Auftragnehmerin berechtigt, den Hund vom Unterricht auszuschließen.
2.4. Bei Läufigkeit einer Hündin ist die Auftragnehmerin hierüber vor Beginn der Unterrichtsstunde zu informieren.
2.5. Der Kunde ist zur Mitwirkung verpflichtet und während der Unterrichtsstunden bei seinem Hund anwesend zu sein. Eltern haften für ihre Kinder.
3. Zahlungskonditionen
3.1. Sämtliche Vergütungen richten sich nach der jeweils aktuellen Preisliste oder den jeweils angegebenen Preisen im Einzelfall, die der Webseite, dem Preisaushang und/oder dem entsprechenden Werbemedium der Auftragnehmerin zu entnehmen ist.
3.2. Es obliegt der Auftragnehmerin im Einzelfall, ob die Vergütung als Vorauszahlung geltend gemacht wird.
4. Vertragsbeendigung / Terminabsage
4.1. Ist eine bestimmte Dauer für die Dienstleistung bestimmt und verhalten die Parteien sich vertragsgemäß, steht ihnen kein ordentliches Kündigungsrecht zu. Unberührt bleiben die Rechte zur Kündigung aus wichtigem Grund oder wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.2. Bei Verträgen über einzelne Leistungen, die kein Dauerschuldverhältnis darstellen, haben die Parteien bei vertragsgemäßer Leistung kein Recht auf Rücktritt. Unberührt bleiben etwaige gesetzliche Rücktrittsrechte oder Rechte wegen Störung der Geschäftsgrundlage.
4.3. Die Auftragnehmerin arbeitet für in einem so genannten "Bestellsystem". Bestellsystem bedeutet, dass die vergebenen Einzel-Termine ausschließlich für den jeweiligen Kunden bzw. die jeweilige Kundin reserviert werden. Wird ein Termin weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt, bleibt der Kunde bzw. die Kundin im Sinne der §§ 611, 615 BGB zur Zahlung der vollen Vergütung verpflichtet, da Termine in der Regel so kurzfristig nicht neu vergeben werden können. Die Vergütung mindert sich in dem Fall um den Anteil dessen, was die Auftragnehmerin erspart oder durch anderweitige Verwendung der Dienste erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Eine Zahlungspflicht besteht nicht, wenn die Auftragnehmerin die Leistung zu dem Termin nicht anbieten kann.
4.4. Die Stornierungsbedingungen für andere Leistungen als Einzel-Termine (zum Beispiel aber nicht ausschließlich Seminare, Workshops, Veranstaltungen, Gruppen, Kurse) ergeben sich aus den jeweiligen Angebotstexten.
5. Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt, einschließlich behördlicher Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Ausfall bzw. Verspätung von Verkehrsmitteln, Krankheit und alle sonstigen auftretenden, von den Parteien nicht zu vertretende Umstände, die die Auftragnehmerin oder den Kunden bzw. die Kundin ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen hindern, entbinden beide Parteien bis zum Wegfall der höheren Gewalt von der Erfüllung des Vertrages. Die Partei, bei der die höhere Gewalt eingetreten ist, hat die andere Partei unverzüglich hiervon zu unterrichten. Die bis zum Eintritt der höheren Gewalt entstandenen Kosten trägt jede Partei jeweils für sich selbst. Die Parteien werden sich im gegenseitigen Einverständnis bemühen, die gebuchten Dienstleistungen zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen.
6. Haftung
6.1. Die Haftung der Auftragnehmerin für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Kunden bzw. der Kundin, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, das heißt von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 283 BGB). Insoweit haftet die Auftragnehmerin für jeden Grad des Verschuldens.
6.2. Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin.
6.3. Der Kunde bzw. die Kundin übernimmt die alleinige Haftung für den teilnehmenden Hund, auch wenn er auf Veranlassung der Auftragnehmerin handelt und sich auf dem Schulungsgelände befindet.
6.4. Soweit der Kunde bzw. die Kundin durch die Auftragnehmerin aufgefordert wird, den teilnehmenden Hund von der Leine zu lösen, bleibt die alleinige Haftung des Kunden bzw. der Kundin bestehen.
7. Ton-, Bild- und Tonbildaufnahmen und Nennung als Referenz
7.1. Jedwede Ton-, Bild- und/oder Tonbildaufnahmen sämtlicher Veranstaltungen und/oder Leistungen jedweder Art der Auftragnehmerin sind dem Kunden nicht gestattet.
7.2. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, ab erfolgter Beauftragung den Kunden öffentlich als Kunden zu nennen und die groben Inhalte der Zusammenarbeit zu veröffentlichen.
8. Unterlagen
Unterlagen, insbesondere Seminarunterlagen, die von der Auftragnehmerin ausgehändigt werden, sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne eine ausdrückliche Einwilligung des Urhebers bzw. der Urheberin in keiner Weise vervielfältig, verarbeitet und/oder verbreitet werden.
9. Datenschutz
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
10. Widerrufsrecht
10.1. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, soweit die Parteien nichts anderes vereinbart haben, bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht, vgl. § 312g Absatz 2 Satz 1 Nr. 9 BGB. Dies bedeutet, dass bei Käufen oder Buchungen von Veranstaltungen, Seminaren, o.ä. mit einem spezifischen Termin oder Zeitraum dem Kunden kein Widerrufsrecht zusteht. Diese Bestellungen sind bindend.
10.2. Im Übrigen gilt bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht. Hierzu wird verwiesen auf die separat herunterladbare Widerrufsbelehrung [Link].
11. Vorrang der Geschäftsbedingungen
Geschäftsbedingungen der Kunden bzw. der Kundinnen oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn die Auftragnehmerin im Einzelfall nicht gesondert widerspricht. Selbst wenn die Auftragnehmerin auf ein Schreiben Bezug nimmt, das Geschäftsbedingungen des Kunden oder eines Dritten enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung jener Geschäftsbedingungen.
12. Nebenbestimmungen
Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt die Wirksamkeit des übrigen Vertrages unberührt.
Die Unwirksamkeit von Teilen dieser Geschäftsbedingungen oder etwaige Lücken berühren nicht die Wirksamkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Übrigen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung als vereinbart, welche dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Im Falle von Lücken gilt diejenige Bestimmung als vereinbart, die dem entspricht, was nach Sinn und Zweck dieser Geschäftsbedingungen vernünftigerweise vereinbart worden wäre. Es kommt deutsches Recht zur Anwendung.
Frankfurt am Main, Dezember 2025